Haben Sie auch ein solches Schreiben erhalten? In diesem wird die unzulässige Verwendung von Google Fonts auf Websites abgemahnt. Google Fonts ist ein Dienst der Firma Google, mit dem Schriftarten auf Websites eingebunden werden können. Keine Einbindung in diesem Sinne sind Links, auf die der Nutzen klicken muss, um zu den externen Inhalten zu gelangen.
Hier finden Sie ein Beispiel einer solchen Abmahnung: Anschreiben der Abmahnung.
Was ist im konkreten Fall zu tun?
Wir halten die Abmahnungen aufgrund des massenhaften Versandes für rechtsmissbräuchlich. Daher empfehlen wir, sie zunächst zu ignorieren und erst auf eventuelle gerichtliche Mahnverfahren oder Klagen zu reagieren. Es handelt sich aber immer um eine Einzelfallfrage, weshalb Sie uns gerne mit der Prüfung Ihrer Abmahnung beauftragen können.
Was ist allgemein in Bezug auf Google Fonts und sonstigen externen Inhalten zu tun?
Wir empfehlen:
- Keine Schriftarten über Google Fonts einzubinden. Dies ist technisch auch nicht notwendig.
- Seien Sie generell bei der Einbindung von externen Inhalten vorsichtig.
- Falls es sich nicht vermeiden lässt, sollten Sie diese vorher datenschutzrechtlich prüfen.
Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne.