Was ist die Aktivrente?
Ab dem 1. Januar 2026 wird mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Förderung eingeführt. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu motivieren, weiterhin tätig zu bleiben. Die Regelung ist in § 3 Nr. 21 EStG verankert.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Begünstigt sind Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze (regelmäßig 67 Jahre) erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Nicht ausreichend ist allein der Bezug einer vorgezogenen Altersrente.
Nicht begünstigt sind insbesondere:
- Minijobber
- selbständig Tätige, auch wenn sie in die Rentenversicherung einzahlen
- sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer
- Beamte
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?
Der Freibetrag beträgt 2.000 € pro Monat. Er betrifft ausschließlich den Arbeitslohn, nicht die Rente. Eine Übertragung nicht genutzter Beträge in andere Monate ist nicht möglich.
Wie erfolgt die Steuerentlastung?
Der Freibetrag wird direkt beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt und wirkt sofort nettoerhöhend.
Mehrere Beschäftigungen
Der Freibetrag darf nur einmal angewendet werden. Bei einem zweiten Arbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass der Freibetrag für das erste Arbeitsverhältnis nicht genutzt wird.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer (67 Jahre) erzielt 3.000 € Bruttolohn monatlich.
2.000 € sind steuerfrei, 1.000 € steuerpflichtig. Die Altersrente bleibt unberührt.
Fazit
Die Aktivrente bietet ab 2026 eine spürbare Steuerentlastung für weiterarbeitende Rentner mit bis zu 24.000 € steuerfrei pro Jahr.

