Recht - Steuern - Wirtschaft

Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in: Unterschiede, Rechte und Pflichten

Dieser Artikel wurde schon vor einiger Zeit geschrieben und veröffentlicht. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass sich die Rechtslage inzwischen geändert haben könnte.

In diesem Artikel stellen wir die grundlegende Bedeutung von Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen vor. Außerdem zeigen wir, welches die Rechte und Pflichten von Gesellschafter:innen sowie Geschäftsführer:innen sind.

Was ist ein:e Gesellschafter:in

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass die Unterscheidung zwischen Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen immer wieder Fragen aufwirft.

Ein:e Gesellschafter:in ist in der Regel Mit-„Eigentümer:in" bzw. wirtschaftlich Berechtigte:r einer Gesellschaft. Er oder sie hat eine Beteiligung an der Gesellschaft inne und verfügt daher als Gesellschafter:in über Kontroll- und Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung wird vorwiegend über Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

Die Gesellschafterrechte und -pflichten bestimmen sich aufgrund der gewählten Gesellschaftsform nach den einschlägigen gesetzlichen Normen (z. B. HGB, GmbHG, AktG). Sie können im gesetzlich zulässigen Rahmen im Gesellschaftsvertrag konkretisiert und modifiziert werden.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag stellt das Statut der Gesellschaft dar.

Darin ist zumeist Folgendes geregelt:

  • die Gesellschafts-”Eckdaten", wie Bezeichnung (Firma), Gegenstand, Sitz
  • die Beteiligungen und Gesellschafter:innenbeiträge
  • das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander
  • die Kompetenzen und Arbeitsweisen der Gesellschaftsorgane
  • Ausscheidens- und Nachfolgebestimmungen (einschließlich Abfindungsklauseln)

In Höhe seines Gesellschaftsanteils ist ein:e Gesellschafter:in am Wert des Unternehmens beteiligt. Außerdem steht ihm/ihr eine Beteiligung am jährlichen Wirtschaftsergebnis der Gesellschaft zu. Beim Ausscheiden erhält er/sie eine Abfindung.

Die Haftung eines/einer Gesellschafters:in für Gesellschaftsverbindlichkeiten ist von der Gesellschaftsform und der Art der Gesellschafterstellung abhängig.

Hinweis: Gerade bei der Gründung spielt die Auswahl einer Gesellschaftsform eine entscheidende Rolle. Wichtig ist, dass gleich die Rechtsform gewählt wird, die im jeweiligen Fall rechtliche und steuerliche Vorteile bringt.

Bekannteste Rechtsformen sind beispielsweise KG (Kommanditgesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (haftungsbeschränkt) und AG (Aktiengesellschaft).

Was ist ein:e Geschäftsführer:in?

Ein:e Geschäftsführer:in/Vorstand leitet die Gesellschaft und vertritt sie nach außen im Rechtsverkehr. Er oder sie ist neben der Gesellschafterversammlung weiteres notwendiges Organ jeder Gesellschaft.

Die Geschäftsführerstellung ist grundsätzlich unabhängig von der Gesellschafterbeteiligung zu betrachten. Bei Kapitalgesellschaften, wie GmbH und AG, kann die Geschäftsführung komplett an eine:n Nichtgesellschafter:in übertragen werden. Man spricht insoweit von einer/einem Fremdgeschäftsführer:in. Bei Personengesellschaften, wie OHG oder KG, ist die Geschäftsführung dagegen grundsätzlich allen oder einzelnen Gesellschafter:innen vorbehalten.

Nach außen ist die/der Geschäftsführer:in grundsätzlich unbeschränkt vertretungsberechtigt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (rechtliches Können). Die Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis zur Gesellschaft und zu den Gesellschafter:innen kann dagegen beschränkt sein, insbesondere durch den Gesellschaftsvertrag oder eine Geschäftsordnung, die Zustimmungsvorbehalte vorsehen können (rechtliches Dürfen). Auch ist er/sie an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.

Die Geschäftsführung ist gegenüber der Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Außerdem treffen die/den Geschäftsführer:in zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen (z. B. Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer, Insolvenzantragspflicht), für deren Verletzungen er/sie unter Umständen persönlich zivil- und/oder strafrechtlich haftet.

Der/die Geschäftsführer:in ist als solche:r in der Regel am Unternehmensergebnis nicht beteiligt, sondern erhält die vereinbarte Vergütung für die Tätigkeiten.

Gesellschafterstellung und Geschäftsführertätigkeit können auch in Person zusammenfallen. Die jeweiligen Rechte und Pflichten aufgrund der unterschiedlichen Rollen sind dann genau auseinanderzuhalten.

Rechte und Pflichten von Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Rechte und Pflichten von Gesellschafter:innen:

Gesellschafter:in

  • Beitragspflicht / Einlageverpflichtung
  • Mitbestimmungsrechte, Stimmrecht in GV bei Unternehmensentscheidung
  • Kontrollrechte
  • Ergebnisbeteiligung (Gewinn- und Verlust)
  • Beteiligung am Unternehmenswert
  • Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse abhängig von der Gesellschaftsform
  • Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten abhängig von der Gesellschaftsform und Gesellschafterstellung

Gescshäftsführende Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen haben folgende Rechte und Pflichten:

Geschäftsführende:r Gesellschafter:in/Geschäftsführer:in

  • Leitung des Unternehmens
  • Befugnis, das Unternehmen nach außen zu vertreten
  • allgemeines Wettbewerbsverbot
  • Treuepflicht gegenüber Unternehmen
  • Persönliche Haftung für Pflichtverletzungen
  • Recht zur Erteilung einer Prokura
  • Anspruch auf Geschäftsführer:innengehalt
Schlagwörter: Gesellschaftsrecht | Streitigkeiten mit Gesellschaftern | Streitigkeiten mit Geschäftsführern

Beitrag teilen via




Unsere Partner und Mitgliedschaften