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Alte Fassungen der FAQs für die Coronahilfen – IFG-Anfrage erfolgreich

Ein Ärgernis für Steuerberater:innen in der Schlussabrechnung der Coronahilfen: Die alten Fassungen der FAQs für die Coronahilfen des Bundes sind nicht auf der Seite der zuständigen Bundesministerien abrufbar. Wir haben Sie nun mit einer IFG-Anfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angefragt.

Um die Schlussabrechnungen zu erstellen, ist es notwendig zu wissen, welche Regelung zum Zeitpunkt der Antragsstellung galten. Dies war bisher kaum möglich, da die Website der Bundesregierung nur den aktuellsten Stand der maßgeblichen FAQs bereitstellt.

Mittels der Plattform FragDenStaat haben wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim zuständigen Bundesministerium gestellt und um die Zurverfügungstellung der alten Fassungen der FAQs gebeten. Dieser Anfrage ist das BMWK auch nachgekommen, hat jedoch gleichzeitig untersagt die FAQs weiterzuverbreiten, bzw. zu veröffentlichen. Zur Begründung führte das Ministerium aus, dass die Daten veraltet seinen und für Verwirrung sorgen könnten.

Auch zwei Mails mit Nachfragen nach der Rechtsgrundlage für diese Bestimmung im Bescheid, brachten kein für uns zufriedenstellendes Ergebnis. Da für uns eine Rechtsgrundlage für eine solche Einschränkung ersichtlich war, entschieden wir uns gegen diese Bestimmung Widerspruch einzulegen. Diesem wurde auch abgeholfen mit der Bitte die Informationen nur mit einem Gültigkeitsvermerk versehen, zu veröffentlichen.

Uns wurden daraufhin die Daten erneut mit einem entsprechenden Gültigkeitsvermerk bereitgestellt und wir freuen uns, diese hier bereitstellen zu können: 

Hier geht es zu den Daten.



Autor
Jens Metschkoll

Jens Metschkoll

Recht (wiss. Mitarbeiter) & IT-Administration

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