Grundsteuererklärung bis zum 30.4.2023 einreichen
Grundsteuerreform: Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, musste ursprünglich bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese Frist wurde in Bayern nochmals um drei Monate verlängert.
Am 28.9.2022 hat das bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat einen Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz veröffentlicht. Diese Verwaltungsvorschriften sollen noch einmal für mehr Klarheit bei der Erstellung der bayerischen Grundsteuererklärung sorgen.
Bundesweit waren bis Anfang Oktonber 2022 jedoch erst zwei Drittel aller notwendigen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Dabei dürfte es sich wohl meistens um die einfacheren Fälle wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handeln, die sich in Privatbesitz befinden.
Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung aktuell zum 30.4.2023
Angesichts des damals angesetzten Fristendes zum 31.10.2022 und noch rund 26 Millionen fehlender Erklärungen hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung gefordert. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde dann bundesweit bis zum 31. Januar 2023 verlängert, wie nach der Finanzministerkonferenz am 13.10.22 verkündet wurde.
Wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung bekannt gab, werde die Frist im Freistaat Bayern nun noch einmal um drei Monate verlängert. Insbesondere Steuerberater hätten, so Füracker, "mit hoher Intensität" auf ihre gegenwärtige Überlastung hingewiesen. Der 30.04. 2023 sei dann die Deadline.
Dabei sind unsere Mandanten weiterhin gefordert. Soweit Sie Ihre Erklärungen durch uns erstellen lassen möchten, bitten wir Sie, die Unterlagen für die Grundsteuererklärungen baldmöglichst bei uns einzureichen.
Die neu berechnete Grundsteuer soll dann, wie geplant, ab 2025 gelten.
Aktualisiert im Dezember 2022 und Januar 2023
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