Kein Schutz vor Scheinselbstständigkeit durch Unternehmergesellschaft oder GmbH
Unternehmergesellschaft oder GmbH: Es galt lange Zeit als die probate Gestaltungsmöglichkeit, um auf Auftraggeberseite vor scheinselbstständigen Auftragnehmern „sicher“ zu sein. Bis jetzt.
Vorsicht! Kapitalgesellschaft schützt nicht vor Scheinselbständigkeit!
Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte am 20. Juli 2023, dass eine Tätigkeit nicht allein deshalb schon als selbstständig anzusehen ist, wenn Verträge nur zwischen einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft und dem Auftraggeber bestehen. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Tätigkeit. Was das genau bedeutet, hat Dirk Scherzer in einem Artikel zusammengefasst.
Den Kommentar von Dirk Scherzer, Rechtsanwalt und Geschäftsführer, finden Sie hier zum Herunterladen:
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