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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung

Dieser Artikel wurde schon vor einiger Zeit geschrieben und veröffentlicht. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass sich die Rechtslage inzwischen geändert haben könnte.

Das Bundesarbeitsgericht sieht Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Doch was bedeutet das für die Praxis?

Bereits im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (C-55/18 – Urteil v. 14.05.2019), dass sich Unternehmen, die zu den Mitgliedsstaaten der EU gehören, zur Einrichtung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichten müssen. Dieses Urteil legte jedoch noch keine direkte Pflicht für Unternehmen fest, sondern gab den Mitgliedsstaaten allein die Aufgabe, das Unionsrecht in ihrem Land entsprechend umzusetzen.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung zum Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21) entschieden, dass Unternehmen bereits laut § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verpflichtet sind. Dies ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern laut Pressemitteilung des BAG aus der unionsrechtskonformen Auslegung des Gesetzes.

Was bedeutet das nun für die Praxis?

  • Zunächst einmal ist das ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts über die Auslegung der bestehenden Rechtslage. Es stellt somit unmittelbar und bereits bestehende Pflichten der Arbeitgeber:innen fest und muss nicht erst durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Es ist somit klar: Die Pflicht zur Zeiterfassung trifft jetzt schon alle Unternehmen.
  • Das ist aber auch schon alles, was bisher bekannt ist. Der Volltext der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht und somit ist unklar, wie sich das Bundesarbeitsgericht die Zeiterfassung konkret vorstellt. Ebenso ist nicht eindeutig, ob in der Urteilsbegründung konkrete Aussagen, wie die Zeiterfassung auszusehen hat, enthalten sind. Aussagen zu diesem Aspekt sind zu diesem Zeitpunkt somit nur Spekulation.
Autor
Jens Metschkoll

Jens Metschkoll

Recht (wiss. Mitarbeiter) & IT-Administration

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