Tatsächlich ist es in Gesellschafterstreitigkeiten eher selten, dass sich ein Gang vor Gericht als lohnenswert erweist. Rechtsstreitigkeiten ziehen sich oft über lange Zeiträume hin und können kostspielig werden. Daher streben Anwält:innen in der Regel eine außergerichtliche Einigung an oder bemühen sich im Laufe des Verfahrens um eine gütliche Einigung.
Die Entscheidung, vor Gericht zu gehen, sollte stets individuell erfolgen und hängt von der Erfolgsaussicht des Falles sowie wirtschaftlichen Überlegungen ab. Eine Klage allein aus Prinzip ist selten ratsam, da sie oft hohe Kosten verursacht. Denn hier gilt: „Prinzip ist immer teuer!“
In Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten ist es also entscheidend, rechtzeitig und strategisch zu handeln. Einige häufige Klagefälle und Szenarien, die eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich machen können, sind:
Frist und Verjährung
In vielen Fällen sind rechtzeitige Klagen entscheidend, insbesondere bei Fristen zur Geltendmachung von Zahlungsansprüchen oder der Anfechtung von Beschlüssen.
Beispiel: Eine Klage einer/s Geschäftsführer:ins über Gehaltsforderungen, Tantiemen oder Abfindungen, um die Ausschlussfrist einzuhalten.
Beispiel: Eine Anfechtungsklage einer/s Gesellschafter:ins gegen die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über Abberufung und Kündigung aus wichtigem Grund.
Bedeutsame Rechtspositionen und Pflichtverletzungen
Eine gerichtliche Klärung ist notwendig, wenn wichtige Rechtspositionen bedroht sind oder Gesellschafter:innen von Informationen ausgeschlossen werden. Beispiele können sein:
Insgesamt verdeutlichen diese Beispiele die Komplexität und die verschiedenen Aspekte, die zu Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten führen können, und zeigen die Bedeutung einer rechtzeitigen und angemessenen Klärung vor Gericht auf.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Einzelpersonen diese Aspekte berücksichtigen und rechtzeitig handeln, um ihre Interessen zu schützen und ihre Rechte durchzusetzen.