Recht - Steuern - Wirtschaft

Profitieren: Besteuerung von Photovoltaikanlagen (Teil 2)

Dieser Artikel wurde schon vor einiger Zeit geschrieben und veröffentlicht. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass sich die Rechtslage inzwischen geändert haben könnte.

Sind Photovoltaikanlagen ab 2023 umsatzsteuerfrei? Oft gibt es Verwirrung um die umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen.

Sind Photovoltaikanlagen ab 2023 umsatzsteuerfrei? Dies ist so nicht richtig: Photovoltaikanlagen bis 30 kW (peak) können ab 2023 ohne Umsatzsteuer geliefert werden. Dies bedeutet, dass eine Anlage um die Umsatzsteuer von 19% billiger werden. Gerade Privatleute sind damit gut bedient, da sie diese Preisreduktion in Anspruch nehmen können und auch danach nichts mehr mit der Umsatzsteuer zu tun haben.

Wer muss die Umsatzsteuer weiterhin zahlen?

Für diejenigen aber, die bisher Umsatzsteuer auf Ihre Photovoltaikerlöse gezahlt haben, weil Sie den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen haben, ändert sich nichts. Die Umsatzsteuer muss auch weiterhin abgeführt werden. Aber auch hier gibt es eine gute Nachricht: Nach fünf vollen Kalenderjahren kann man ohne Nachteil die Kleinunternehmerregelung wählen. Dann ist man auch dieses Umsatzsteuerthema los.

Lesen Sie auch den Artikel zum Thema Einkommensteuer in Teil 1 unserer Serie.



Autor
Michael Johrden

Michael Johrden

Steuerberater

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