Die 10 größten Irrtümer im Erbrecht – Alle Artikel auf einen Blick

In unserer 10-teiligen Artikelreihe haben wir zentrale Missverständnisse rund um das Erbrecht beleuchtet. Hier fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse nochmals übersichtlich zusammen.

Wer sich mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigt, stößt schnell auf viele Halbwahrheiten. In unserer 10-teiligen Artikelreihe haben wir die häufigsten Irrtümer im Erbrecht aufgegriffen und mit juristischer Klarheit aufgeklärt. Denn gerade im Erbfall entscheiden oft Kleinigkeiten darüber, ob ein letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird – oder nicht.

Hier finden Sie alle Artikel unserer Reihe in einer praktischen Übersicht. Jeder Beitrag beleuchtet einen weitverbreiteten Irrglauben – fundiert, verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.


Übersicht: Die 10 Irrtümer im Erbrecht

1. „Ich brauche kein Testament.“
Viele verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge. Doch die deckt selten den tatsächlichen Willen ab. Warum ein Testament fast immer sinnvoll ist und wie damit Streit vermieden werden kann.

2. „Ein ausgedrucktes Testament ist rechtsgültig.“
Ein häufiger Fehler! Nur handschriftliche Testamente sind ohne Notar wirksam. Was bei der Testamentserstellung unbedingt zu beachten ist.

3. „Mein einziger Sohn erbt das Unternehmen, damit ist alles geregelt.“
Unternehmensnachfolge braucht Planung. Warum alleinige Erbansprüche nicht reichen und welche rechtssicheren Wege es gibt.

4. „Wir haben keine Kinder, somit erbt mein Ehepartner alles.“
Ein folgenreicher Irrtum: Auch ohne Kinder kann es zu Miterben kommen – etwa Eltern oder Geschwister. Ein Testament kann Klarheit schaffen.

5. „Ein notariell errichtetes Testament hat Vorrang.“
Nicht die notarielle Beurkundung ist entscheidend, sondern Wirksamkeit und Errichtungszeitpunkt der Testamente. Wie ein notarielles Testament nachträglich abgeändert werden kann.

6. „Als Erbe hafte ich automatisch mit meinem Privatvermögen für Schulden.“
Nicht immer! Erben haften nicht blind, sondern es gibt klare Möglichkeiten, sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

7. „Vererben und Vermachen ist dasselbe.“
Klingt ähnlich, ist aber rechtlich etwas anderes. Warum dieser Unterschied im Testament entscheidend ist.

8. „Mit einem gemeinschaftlichen Testament ist alles nach meinem Willen geregelt.“
Ehepaare glauben oft, der überlebende Partner sei automatisch gebunden. Doch auch hier gibt es Grenzen und Gestaltungsspielräume.

9. „Ich kann meine Kinder vollständig enterben.“
Viel kann geregelt werden, aber der Pflichtteil bleibt bestehen. Wie Sie damit umgehen und was rechtlich möglich ist.

10. „Den Pflichtteilsanspruch kann ich umgehen.“
Ein häufiger Irrtum und eine rechtlich heikle Angelegenheit. Wie Sie Pflichtteilsrechte berücksichtigen und ggf. strategisch gestalten.


Fazit: Erbrecht ist kein Selbstläufer

Ob Testament, Pflichtteil oder Unternehmensnachfolge – viele rechtliche Stolpersteine lassen sich durch frühzeitige Beratung vermeiden. Unsere Artikelreihe soll eine Orientierung geben und dabei helfen, fundierte Entscheidungen für die Nachlassplanung zu treffen.

Sie möchten Ihre Situation rechtssicher klären?
Dann beraten wir Sie gern individuell zu Testament, Erbfolge und Nachlassgestaltung.



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